Die Hauptdiagnosen unter den Essstörungen sind die Anorexia nervosa (AN) und die Bulimia nervosa (BN). Wichtigste Kriterien der AN sind ein Gewichtsverlust mit Körpergewicht ≥ 15% unter dem zu erwartenden Gewicht bzw. BMI ≤ 17.5 kg/m², selbst herbeigeführter Gewichtsverlust, Angst vor Gewichtszunahme und Körperschemastörung. Die wichtigsten Kriterien der BN sind Essanfälle, selbstinduziertes Erbrechen und Gewichtsschwankungen. Hauptmerkmal zur Unterscheidung Bulimia nervosa und Anorexia nervosa ist das Gewicht. Nur bei der Anorexia nervosa muss ein definiertes Untergewicht (BMI ≤ 17.5) vorhanden sein.
Die Krankheiten verlaufen in Phasen oder erreichen unterschiedliche Ausprägungen, weshalb verschiedene Therapiestufen empfohlen werden, also ambulante, tagesklinische und stationäre Behandlungen.
Die Behandlungsziele sind Normalisierung des Körpergewichts und des Essverhaltens, das Angehen somatischer und psychiatrischer Störungen, Verbesserung der Körperwahrnehmung und Akzeptanz des Körpers. Dies schliesst eine Behandlung von körperlichen und psychischen Problemen mit ein. Involvierte Disziplinen in unserem ambulanten Behandlungsangebot sind PsychotherapeutInnen, ÄrztInnen, Ernährungsberaterinnen, eine Körperwahrnehmungstherapeutin sowie die Möglichkeit von Sozialberatung.
Die Basis der ambulanten Behandlung ist psychotherapeutisch, die durch ein körperliches Monitoring durch den Hausarzt ergänzt wird. Nach Therapieabschluss sind regelmässige Kontrollen für die Zeit von mindestens einem Jahr notwendig. Bei Beteiligung von mehreren TherapeutInnen sprechen sich diese regelmässig untereinander ab. Allenfalls ist eine schriftliche von allen (insbesondere der Patientin, des Patienten) unterzeichnete Therapievereinbarung sinnvoll.
Da bei Essstörungen eine erhebliche Gefährdung bestehen kann, erfolgt bei gravierendem Untergewicht, rapidem Gewichtsabfall oder unzureichender Gewichtszunahme, die Empfehlung zur Aufnahme in eine Klinik zur stationären Behandlung durch ein multiprofessionelles Team mit krankenhaustypischen Heilmethoden.
Im Zusammenhang mit Erbrechen, dem Gebrauch von Abführmitteln und Manglernährung oder stark Zucker- und/oder Säurehaltiger Nahrung und teilweise ungeeigneter Zahnhygiene kommt es bei Essverhaltensstörungen sehr oft zu Erkrankungen der Zähne und des Mund-Rachenraums. Besonders häufig sind Erosionen des Zahnschmelzes, Karies, Parodontose sowie Hals- und Rachenreizungen und gutartige Vergrösserungen der Speicheldrüsen.
Typische Schädigung sind Zahnschmelzerosionen und Substanzverlust der Zähne.
Eine spezialisierte und kompetente Abklärung und Behandlung findet in der Klinik für Zahnerhaltung (Erosions-Sprechstunde) der Zahnmedizinischen Klinik der Universität Bern statt. Für die Sprechstunde ist entweder eine Überweisung durch einen externen Arzt oder die Allgemeine Zahnpoliklinik notwendig.
Telefonische Anmeldungen unter: +41 31 632 25 80
Hinweise für die Pflege von Zähnen und Rachenraum finden sich im Merkblatt Zahnpflege
Grundlagen
Im KVG Art 31 sowie in dem von den Zahnärzten verwendeten SSO-Atlas Art. 18c wird klar festgehalten, dass die Therapie von Zahnschäden, die durch eine schwere Allgemeinerkrankung oder ihre Folgen bedingt und zur Behandlung des Leidens notwendig sind, zur Pflichtleistung der Krankenkasse gehört. Unter diese Kategorie fallen auch explizit Essstörungen (Anorexie und Bulimie). Laut dem Urteil des eidgenössischen Versicherungsgerichtes K 4/98 vom 19.10.98 sind nicht nur Behandlungen, welche die Folgen einer Essstörung nach Heilung betreffen, eine Pflichtleistung, sondern auch Massnahmen, die der Behandlung von Zahnschmerzen dienen, die Kaufunktion erhalten oder die eine massive Verschlimmerung verhindern helfen. Entscheidend ist nach Sicht des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes, dass die erforderlichen zahnärztlichen Massnahmen klar Folge der schweren Allgemeinerkrankung sind.
Vorgehen
Es braucht ein ärztliches Zeugnis zuhanden des Vertrauensarztes mit Gesuch um Kostenübernahme und der Bitte, im Falle einer Ablehnung der PatientIn eine rekursfähige Verfügung zuzustellen. In der Praxis hat sich etabliert, sowohl von zahnärztlicher wie auch psychiatrischer Seite ein Zeugnis auszufertigen. Das zahnärztliche Zeugnis sollte klar hervorheben, welche Schädigungen durch die Essstörung bedingt sind und welche nicht, ebenso muss der Kostenvoranschlag für die vorgesehene Behandlung nach Verursachung getrennt erfolgen.
Vor allem bei längerdauernden Essverhaltensstörungen kann die Kombination von Untergewicht und Mangelernährung zu Störungen des Hormonhaushaltes führen. Diese betreffen verschiedene Hormondrüsen des Körpers, besonders häufig die Geschlechtsdrüsen (Eierstöcke, Hoden), jedoch auch die Schilddrüse, die Nebennieren sowie die Bauchspeicheldrüse. Eine ungenügende Versorgung des Körpers mit Geschlechtshormonen führt bei Mädchen und Frauen zu Menstruationsunregelmässigkeiten mit Fruchtbarkeitsstörungen, Wachstumsproblemen, Osteoporose und psychischen Verstimmungen. Wichtig ist es, mit der Abklärung nicht lange zu warten, da sonst teilweise irreversible Schädigungen entstehen, die mit einer relativ einfachen Behandlung hätten verhütet werden können. Zur Abklärung können Sie sich auf der Abteilung für Gynäkologische Endokrinologie des Inselspitals Bern unter 031 632 13 10 oder auf der Poliklinik für Endokrinologie, Diabetologie und klinische Ernährung unter 031 632 40 70 anmelden. Ggf. ist ein ärztliches Zuweisungszeugnis erforderlich.